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Leiterprüfung - Sicherheit für Ihr Unternehmen


Prüfung von Leitern und Tritten - nach BGI 694 & BetrSichV

Wir prüfen Ihre Leitern und Tritte auf Sicherheit !

 
 
 
Wenn Sie auf Sicherheit stehen

 

Das Benutzen von Leitern und Tritten bedarf einer besonderen Arbeitssicherheit. Leiter und Tritte die nicht arbeitssicher sind, sind eine große Gefahr für den Arbeiter. Statistiken zufolge führt jeder dritte Absturzunfall zu einer Arbeitsunfähigkeit. Die Betriebssicherheitsverordnung sieht deshalb bei einer Prüfung von Leitern und Tritten nach BGI 694 vor, dass in jeder Firma Leitern und Tritte mit einer Leiterprüfung nach DGUV auf Ihren ordnungsgemäßen Zustand hin überprüft werden müssen



Ein Unternehmen, dass den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes folgt, wird eine Handlungsanleitung für das Bereitstellen und Benutzen von Leitern und Tritten bei einer Prüfung von Leitern und Tritten nach BGI 694 und einer Leiterprüfung nach BetrSichV berücksichtigen. Unter diesem Gesichtspunkt, sind Leitern und Tritte technische Arbeitsmittel und können eine Gefahrenquelle darstellen.

Für den Unternehmer, der in seinem Betrieb Leitern einsetzt, besteht eine Prüfpflicht. Tritte und Leitern müssen in regelmäßigen Abständen bei einer Prüfung nach BGI 694 von einer befähigten Person auf Ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Laut der Betriebssicherheitsverordnung Leiterprüfung DGUV darf ein Unternehmer, nur solche Arbeitsmittel seinen Beschäftigten überstellen, die 1. für den Arbeitsplatz geeignet sind und 2. bei deren Benutzung der Gesundheitsschutz und die Sicherheit gewährleistet ist.

Die Prüfung von Leitern und Tritten nach BGI 694 und eine Leiterprüfung nach BetrSichV dürfen nur von einem erfahrenen Spezialisten geprüft werden. Wenn bei der Leiterprüfung nach BetrSichV kein Mangel verborgen bleibt, wird die Prüfung von Leitern rechtssicher zertifiziert.

Anstatt ein Risiko einzugehen und dem vorgeschriebenen Unfallschutz dem Zufall zu überlassen, können Unternehmer durch eine regelmäßige Leiterprüfung nach BetrSichV ebenso der Leiterprüfung auf Baustellen mit einer Prüfung nach BGI 694 das Rsiko absichern. Eine Prüfung nach BGI 694 ist mit einem geringeren Kostenaufwandverbunden. Eine Leiterprüfung nach DGUV ist dort sinnvoll, wo eine Prüfung nach BGI694 vor versteckten Gefahren schützen soll. Eine qualifizierte Prüfung nach BGI 694 sollte in allen Unternehmen wichtig sein und vorgenommen werden, wo mit Leitern und Tritten gearbeitet wird.

Verschleißerscheinungen oder kleine Defekte in den Leitern und Tritten können sich mit der Zeit einstellen, die hohe Risiken sicherheitstechnischer mit sich bringen können und eine Gefahr für die Mitarbeiter darstellen. Eine Prüfung von Leitern und Tritten nach BGI 694 kann direkt bei unserem Service-Mitarbeiter Herrn Ruoff angemeldet werden, das spart Geld und bringt einen zeitnahen Termin vor Ort.


 
Als Rothhaas-Kunde sind Sie im Vorteil

 

Unser Mitarbeiter Herr Armin Doss hat im September 2016 das Zertitifikat als Leiterprüferprüfer nach DGUV erworben. Er hat somit den Nachweis erbracht, dass er über die Fachkenntnisse verfügt, um die Arbeitssicherheit von Leitern und Tritten beurteilen zu können und erfüllt die Vorraussetzung diese auch  prüfen zu dürfen.

 

 



 

Kontaktieren Sie unseren geschulten Service Mitarbeiter:

 

    Unsere Prüfung von Leitern und Tritten umfasst:
     
    - optische Inspektion Ihrer Leitern und Tritte durch unseren Leiterprüfer
    - Kontrolle auf Einhaltung der Vorschriften der Berufsgenossenschaft nach BGI 694
    - Sichtkontrolle der Leitern und Tritte auf erkennbare Beschädigungen
    - Kennzeichnung beschädigter Bauteile und Beurteilung der Schäden
    - Ausführliche Leiterprüfung nach BetrSichV
    - Erstellung eines Protokolls mit Beurteilung der Schäden & Empfehlungen zur Schadensbeseitigung
    - Schadensanalyse Hinweise zur Vorbeugung von Schädigungen



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