Gewährleistung und Haftung
Wir schließen die Haftung für Schäden, die durch einfache
Fahrlässigkeit verursacht worden sind aus, sofern diese nicht aus der
Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten resultieren oder aus
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind.
Gleiches gilt für die Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung
in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf die Schäden, die in typischer
Weise mit dem Vertrag verbunden oder vorhersehbar sind, beschränkt.
Im Übrigen gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht.